— AGB —




AGBS B2B

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH, Porschestraße 11, 1230 Wien, FN 591619d gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Alle bisher geltenden Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH als rechtsverbindlich an.

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH verkauft an gewerbliche Kunden und Betriebe (zB Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher, Dienstleister).

 

2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.

 

3. Gerichtstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen ist die Lieferadresse des Käufers. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten, wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts Wien vereinbart.

 

4. Angebote / Preise / Versandkosten / Vertragsabschluss

Die Angebote von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH sind freibleibend. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Euro und stets zzgl. Umsatzsteuer. In Österreich erfolgt ab EUR 400,00 netto Warenwert, die Lieferung frei Haus. Bei Aufträgen unter EUR 100,00 netto verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH berechtigt gleichwertige Ware als Ersatz zu angemessenen Preisen zu liefern.

Bei Sonderanfertigungen oder Werbeanbringungen behaltet sich HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung vor.

 

5. Lieferung / Mängelrüge / Gewährleistung

HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH führt die Bestellung ohne unnötigen Aufschub aus. Der Versand der bestellten Ware erfolgt – wenn diese lagernd ist – grundsätzlich am selben Tag. Genannte Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten, sind jedoch nicht verbindlich. Pönale und sonstige Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung und Lieferschein. Nicht vorrätige Waren werden – wenn nicht anders vereinbart – in den Rückstand genommen.

Der Versand der Ware erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. Empfängers, auch dann, wenn die Ware frachtfrei geliefert wird. Gefahrenübergang ist die Übergabe an den ersten Frachtführer. Für Beschädigungen, Bruch oder Verlust auf dem Transportweg haften wir nicht. Bei Auftreten solcher Schäden sind diese beim Frachtführer unverzüglich anzuzeigen.

Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Später einlangende Reklamationen können wir nicht mehr berücksichtigen. Bestellte Ware kann nur nach vorhergehender Vereinbarung, fracht- und spesenfrei für uns, zurückgenommen werden. Für Waren, die wir von Drittlieferanten beziehen, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die uns gegen Drittlieferanten zustehen.

 

6. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Zeit zu erfolgen und ausschließlich an HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH. Bei Überschreiten unseres Zahlungszieles behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p.M. ab Fälligkeit vor. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber die Kosten eines Inkassobüros zu übernehmen und ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugefügt werden. Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Rechnung gutgebracht. Zahlung mittels Akzeptes bedarf unserer Zustimmung. Jedwede Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

 

7. Informationspflicht

Der Kunde hat HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen korrekt mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail) sind HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben so lange im Eigentum von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag einschließlich Zinsen, vom Kunden unberechtigterweise einbehaltene Skonti, oder nicht von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH anerkannte Abzüge, entstandene Kosten und dergleichen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, bezahlt sind. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht und nicht alle Forderungen zur Gänze beglichen sind, verpflichtet sich der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln und die ordentliche Sorgfaltspflicht einzuhalten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen. Sollte die Ware gepfändet, beschlagnahmt oder auf sonstiger Art und Weise von Dritten zugegriffen werden, so hat der Kunde auf das Eigentum von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH hinzuweisen, diese darüber unverzüglich zu informieren und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen und Dokumente an HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH zu übermitteln.

 

9. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht an den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur oder Lieferanten übergeben wird.

 

10. Herstellergarantie

Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.

 

11. Vorzeitige Vertragsauflösung

Das Recht, Kauf- und Lieferverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH liegt insbesondere vor, wenn

der Kunde gegen diese Vereinbarung nachhaltig verstößt,

der Kunde Zahlungen nicht termingerecht leistet,

der Kunde geforderte Sicherheiten nicht beibringt,

Dritte von Ihrer Haftung für den Kunden zurücktreten, wodurch die Sicherung der Forderungen nicht mehr gewährleistet ist,

in das Vermögen des Kunden ergebnislos Exekution geführt wird,

ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung mit der gerichtlichen Feststellung, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgewiesen wird.

Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so steht es im Ermessen von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH, für Lieferungen und Leistungen während der Dauer der Unternehmensfortführung entweder Lieferungen und Leistungen von der Vorleistung des Kunden abhängig zu machen, oder diese nur mehr Zug um Zug gegen Barzahlung zu erbringen. HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH hat das Recht, ohne vorherige Mahnung, nach den allgemeinen Verzugsregeln insbesondere Sicherheiten zu verwerten, die Forderungen an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, die Forderung an Dritte zu verkaufen, oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen.

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH berechtigt gewährte Rabatte, Boni oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.


12. Rechtsnachfolge

Sämtliche   aus   dem   gegenständlichen   Vertragsverhältnis   resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des §38 Abs.1 UGB auf    Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd §38 Abs.2 UGB.


13. Haftung

Die Nichteinhaltung irgendwelcher allgemeiner oder besonderer Vereinbarungen seitens des Käufers löst uns von den im Kaufvertrag niedergelegten Verpflichtungen. Aus keiner der von HauSa Duisberg Vertriebs- und Handelsgesellschaft mbH in solchem Falle getroffenen Maßnahmen, kann ein Anspruch auf Schadenersatz abgeleitet werden. Jegliche Vereinbarungen, wie z.B. Vereinbarungen mit unseren Reisenden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.


14. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftliche gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzen.